Preise
Meine Preise richten sich grundsätzlich nach den Rahmenbedingungen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Rechnungen werden ebenfalls auf Basis der GebüH erstellt.
Gebührenordnung für Heilpraktiker (PDF)
Als Heilpraktiker liegt es mir sehr am Herzen, Menschen in allen Lebenslagen zu helfen. Bei finanziell angespannten Situationen biete ich gegen Nachweis Sonderpreise an. Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie sich in einer solchen Lage befinden. Wir finden bestimmt einen Weg.
Kostenerstattung durch Krankenversicherungen:
Gesetzliche Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in den allermeisten Fällen keine Behandlungen beim Heilpraktiker. Sollte Ihre Kasse Heilpraktikerleistungen übernehmen, klären Sie bitte im Vorfeld die genauen Rahmenbedingungen.
Private Versicherungen
Viele Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen grundsätzlich Heilpraktikerkosten. Welche Therapieformen und in welcher Höhe entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsvertrag oder fragen Sie Ihren Versicherungsmakler. Manche Kassen übernehmen nur einen gewissen Prozentsatz, andere deckeln die Ausgaben auf eine bestimmte Summe pro Jahr.
Beihilfe
Die Beihilfe übernimmt grundsätzlich die Kosten für eine Heilpraktiker-Behandlung. Allerdings sind einige Therapieverfahren grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen!
Informationen zu den erstattungsfähigen Höchstbeträgen der Beihilfe seit dem 1. April 2013 können Sie folgendem PDF-Dokument entnehmen! (Stand April 2015)
Beihilfefähige Höchstbeträge einer Heilpraktikerbehandlung (PDF)